Promotionsrecht für Kühne Logistics University  

Wissenschaftsrat empfiehlt die Verleihung des Promotionsrechts an die KLU

 

Auf seinen Frühjahrssitzungen hat der Wissenschaftsrat empfohlen, der  Kühne Logistics University (KLU) das Promotionsrecht zu verleihen. Das Promotionsrecht soll zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) hatte den Wissenschaftsrat um eine Empfehlung gebeten und wird diese nun in den nächsten Monaten umsetzen. 

 

Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Ich freue mich, dass der Wissenschaftsrat die Bemühungen der KLU um das Promotionsrecht anerkannt und seine Empfehlung dementsprechend ausgesprochen hat. Die Hochschule hat sich das Promotionsrecht durch ihre konstant exzellente Arbeit redlich verdient. Nicht nur die Studierenden und der wissenschaftliche Nachwuchs profitieren davon, auch der Wissenschaftsstandort Hamburg insgesamt gewinnt an Reputation.“

 

Prof. Dr. Thomas Strothotte, Präsident der KLU: „Die Entscheidung des Wissenschaftsrats ist Voraussetzung für unseren nächsten Schritt nach vorn. Auf das Promotionsrecht haben wir in den vergangenen Jahren systematisch hingearbeitet. Damit wird die KLU aufgenommen in die Königsklasse der akademischen Ausbildung.“

 

Laut der Empfehlung des Wissenschaftsrats verfügt die KLU über alle institutionellen Voraussetzungen für das Promotionsrecht und hat überzeugende Planungen für ein eigenes strukturiertes Promotionsprogramm vorgelegt. Er würdigt mit der Empfehlung die Erweiterung des wissenschaftlichen Profils der KLU und insbesondere deren innovative Umsetzung mittels kooperativer Professuren. Ebenso seien die sehr guten wissenschaftlichen Leistungen der Professorinnen und Professoren und die erfolgreiche Nachwuchsförderung im Rahmen kooperativer Promotionsverfahren herauszuheben.

 

Neben der Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Leistungen bedeutet das Promotionsrecht für die KLU auch eine besondere Auszeichnung: Von 120 privaten Hochschulen in Deutschland besitzen derzeit nur 13 das Recht, Doktoranden auszubilden.