Wer sich gewundert haben sollte warum alle Sonnenschirme in der HafenCity beige sindFunction follows Form in der HafenCity
Wer in der HafenCity – und auch an vielen anderen Stellen in der Stadt – außerhalb seiner vier Wände, oder auch nur außen an seinen vier Wänden – gestalten möchte, gerät schnell in Konflikt mit Gesetz, Institutionen und/oder Architekten. Der öffentlich einsehbare Raum ist ein Minenfeld, wo schnell Frust aufkommt, viel Geld verbrannt und die Leidensfähigkeit der Betroffenen bis zur Belastungsgrenze ausgetestet wird. Dabei verheddern sich besonders Geschäftsleute und Gastronomen im Netz der Vorschriften und Vorstellungen. In der HafenCity haben es die Betroffenen besonders schwer. Neben den Architekten, die wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit in Sachen HafenCity besonders hartnäckig auf ihrem Urheberrecht pochen, kommen zusätzlich noch andere lokale Mitspieler wie HHLA und HafenCity Hamburg GmbH (HCH) mit ihren Vorstellungen hinzu. Bekanntes Beispiel sind die CI-Vorschriften der HCH: Über die Schriftart und Größe von Außenwerbung über Art und Materialien der Außenbestuhlung von Gastronomie bis hin zu zur Farbe von Sonnenschirmen ist alles geregelt und kostet bei der Realisierung von Vorstellungen zusätzlich Geld.
Bekommt hier eine nicht ganz befriedigende AntwortAlles ist gut gemeint – es kann ja schließlich keinen Wildwuchs in Hamburgs Vorzeigestadtteil geben – geht aber häufig an Praxis und Nutzung vorbei. Anmietinteressenten von Außenflächen wird eine Broschüre mit akzeptablen Möbeln und Accessoires anhand gegeben – eigene Vorstellungen und Widerstand zwecklos. Die Einhaltung der Vorschriften wird täglich überwacht – ein scherzhaft „Sheriff“ genannter Mitarbeiter der HCH patroulliert durch die HafenCity und überwacht, dass ja kein Sonnenschirm in einer anderen Farbe als das vorgeschriebene Beige aufgestellt wird.
Immerhin haben einige Gastronomen es geschafft ihre Werbepartner zu überredenWie die eigene CI aussieht – oder das bunte Sonnenschirme mit Werbung um ein vielfaches günstiger sind – egal. Blumentöpfe in der falschen Form? Platzverweis! Außenwerbung in der falschen Schrift? Schon heißt das Geschäft plötzlich ganz anders, weil die kleinbuchstabige Ortsbeschreibung nicht passt. Eigene Vorstellung über Möbel? Naj a – bitte noch mal überdenken. Nun mag man über Werbung was immer man möchte, warum Sonnenschirme nur Beige sein dürfen erschließt sich dem unbeteiligten Betrachter nicht auf Anhieb. Sind bunte Sonnenschirme zu aufregend und die Volksgesundheit ist gefährdet? Auf der anderen Seite wird viel Geld ausgegeben, damit der neue Stadtteil lebendig wirkt – vielleicht zuviel? Überregulierung hat selten zu Lebendigkeit geführt.
Oder man hat Privatgrund zur VerfügungAls Gewerbetreibender in der HafenCity sollte man sich über diese Einschränkungen von Anfang an bewusst sein und sich frühzeitig auf diese Sonderbedingungen einstellen. Doch die Designpolizei ist nicht nur in der HafenCity unterwegs. Ähnliche Praktiken gibt es auch in der Speicherstadt. Auch dort wird regelmäßig kontrolliert, ob die Grunddesignbestimmungen eingehalten werden. Da die Speicherstadt Weltkulturerbe werden will vielleicht noch verständlich – es sollte aber bei jeder Entscheidung ins Kalkül gezogen werden. Ein weiter Mitspieler bei der Außengestaltung sind die jeweiligen Architekten, die mit Argusaugen darüber wachen, dass ja nichts am Gesamtbild ihrer Bauwerke verändert wird. Da kann der Kampf um eine Markise schon zum Kampf gegen Windmühlen werden. Hier rät die ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins aber den Architekten es nicht zu übertreiben. Um ein solches Recht durchzusetzen müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres Werkes belegen können. Das schaffen Architekten aber in den seltensten Fällen.
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