Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs für das Quartier Baakenhafen

Bis zum 13. Dezember 2013 liegt der Bebauungsplan-Entwurf für das Quartier Baakenhafen im Amt für Landes- und Landschaftsplanung sowie im HafenCity Infocenter im Kesselhaus öffentlich aus. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Quartiers um den gesamten westlichen und mittleren Bereich des Baakenhafens.

Der Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 11 liegt vom 13. November 2013 bis 13. Dezember 2013 in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, im Auslegungsraum neben dem Stadtmodell sowie im Foyer des HafenCity Infocenters im Kesselhaus öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers um den westlichen und mittleren Bereich des Baakenhafens. Im Plangebiet sollen ca. 1.800 Wohnungen mit direktem Wasserbezug in überwiegend sechs- bis siebengeschossiger Bauweise entstehen. Damit wird hier das größte Wohngebiet der HafenCity gebaut. Darüber hinaus sind, dem kleinteilig gemischten Nutzungskonzepts der HafenCity entsprechend, auch Büros, Einzelhandel, Gastronomie, Freizeitnutzungen, Hotels sowie eine Grundschule und Kindertageseinrichtung vorgesehen. Eine ca. 1,5 ha große Freizeitinsel mit einer Brücke zum nördlichen Ufer des Baakenhafens ist als Spiel- und Erholungsanlage im mittleren Bereich des Baakenhafens vorgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Termine Auslegung im Amt für Landes- und Landschaftsplanung:
13. November 2013 bis 13. Dezember 2013; an allen Werktagen (außer sonnabends) während der regulären Öffnungszeiten der Behörde

Ort:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Landes- und Landschaftsplanung
Auslegungsraum neben dem Stadtmodell
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg


Termine Auslegung im Kesselhaus:

13. November 2013 bis 13. Dezember 2013; an allen Werktagen (außer montags) während der regulären Öffnungszeiten (Di-So 10-18 Uhr)

Ort:
HafenCity Infocenter im Kesselhaus
Foyer
Am Sandtorkai 30
20457 Hamburg