Bebauungsplan Strandkai liegt aus

Aus dem amtlichen Anzeiger:

Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfs

Der Senat hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 7 gemäß §4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert  am  20.  Oktober  2015  (BGBl.  I  S.  1722,  1731), erneut öffentlich auszulegen. Die erste öffentliche Auslegung gemäß §3 Absatz 2 BauGB erfolgte vom 8. Mai 2007 bis einschließlich 8. Juni 2007 (Amtl. Anz. S. 1015). Gebiet der Landzunge zwischen Grasbrookhafen und Norderelbe sowie östlich der Landzunge bis zur Chicagostraße in der HafenCity (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 10 Das Plangebiet  wird  wie  folgt  begrenzt:  West- und Nordgrenzen  des  Flurstücks  2377  (alt:  1963  –  Strandhöft und Hübenerkai), über das Flurstück 6596 (alt: 2021 – Marco-Polo-Terrassen),  Ostgrenzen  der  Flurstücke  6596 und 2377, Nordgrenze des Flurstücks 2068, Westgrenzen der Flurstücke 2371 (Hübenerstraße) und 2370, über die Flurstücke 2370, 2371 und 2375 (alt: 1963), Ostgrenze des Flurstücks  2375,  über  das  Flurstück  2371  (Vancouverstraße), Ostgrenze  des  Flurstücks  2374  (alt:  1963),  über  das  Flurstück 2376 (alt: 1963), Südgrenzen der Flurstücke 2376 und 2377 der Gemarkung Altstadt-Süd.

Der  Bebauungsplan  HafenCity  7  schafft  die  planungsrechtlichen  Voraussetzungen  für  die  Realisierung  eines gemischt  genutzten  Quartiers  auf  dem  Strandkai  und  den östlich  bis  zum  Überseequartier  angrenzenden  Flächen  in  der  HafenCity.  Der  Strandkai  ist  die  südwestlichste  Kaizunge  des  Grasbrooks  unmittelbar  am  Elbstrom  und  dem künftig als Marina genutzten Hafenbecken des Grasbrookhafens gelegen. Die exponierte Lage eröffnet außergewöhnliche  Blicke  auf  die  Elbe  und  den  Hafen  und  macht  das Plangebiet  zu  einem  der  attraktivsten  Standorte  in  der HafenCity.  Deshalb  sollen  im  Plangebiet  sowohl  etwa  650  Wohnungen, größtenteils im Westteil auf der Kaizunge mit Wasserbezug, als auch hochwertige gewerbliche Nutzungen im Anschluss an das Überseequartier entstehen. Der Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 7 (zeichnerische Darstellungen  mit  textlichen  Festsetzungen  und  Begründung) wird in der Zeit vom 28. Juni 2016 bis einschließlich 28.  Juli  2016  an  den  Werktagen  (außer  sonnabends)  während der Dienststunden bei der Behörde für Stadtentwicklung  und  Wohnen,  Amt  für  Landesplanung  und  Stadtentwicklung,   Neuenfelder   Straße   19,   21109   Hamburg,  im Auslegungsraum neben dem Stadtmodell öffentlich ausgelegt.   Auskünfte   werden   unter   den   Telefonnummern  040 / 4 28 40 – 26 41 / – 82 92  erteilt.

Bestandteil  der  Auslegung  ist  der  Umweltbericht  mit Informationen  zu  den  Schutzgütern  Mensch,  Klima  und  Luft, Wasser und Boden, Pflanzen und Tiere, Landschaft/Stadtbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Darüber  hinaus  sind  folgende  Gutachten  und  Untersuchungen verfügbar:
–   Verschattungsstudie von 2015.
–   Luftschadstoffgutachten Kreuzfahrtterminal von 2006 im Zusammenhang  mit  dem  Bebauungsplan  HafenCity  5  (Überseequartier).
–   Luftschadstoffgutachten  Kreuzfahrtterminal  unter  Berücksichtigung  der  Schiffskörper  für  das  Prognosejahr  2015 von August 2013.
–   Luftschadstoffgutachten  Kreuzfahrtterminal  –  Ergänzung für die Prognosejahre 2020 und 2025 von Juli 2014.
–   Bewertung  der  Altlastensituation  (historische  Erkundung) für die gesamte HafenCity im Jahr 1998.
–   Bodenluftuntersuchung von 2008.
–   Lärmtechnische  Untersuchung  für  das  Plangebiet  von  September  2015  sowie  ergänzende  gutachterliche  Stellungnahme  zu  den Ruhezeiten  im  Tagzeitraum  von  Januar 2016.
–   Standortanalyse Strandkai/Hübenerkai von 2006.
–   Ökologische Bestandserhebung und -bewertung für den Bereich der gesamten HafenCity von 1998/1999.
–   Aktualisierung der ökologischen Bestandserfassung und -bewertung von 2006.
–   Gutachten zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes im Sinne des § 50 BImSchG für den Betrieb C. Steinweg (Südwest-Terminal) GmbH & Co. KG, Am Kamerunkai 5, Hamburg, von 2016.
–  Gutachterliche  Stellungnahme  zu  Schienenverkehrserschütterungen   und   strukturinduziertem   sekundären   Luftschall von Oktober 2015.

Außerdem  liegen  umweltrelevante  Stellungnahmen  zu  folgenden Themenbereichen vor:
–  Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz zu Bodenbelastungen  auf  den  ehemaligen  Flächen  des  Heizwerk  Hafen von September 1999.
–  Stellungnahmen  der  Behörde  für  Gesundheit  und  Verbraucherschutz,  Amt  für  Verbraucherschutz,  insbesondere  zu Luftschadstoffbelastungen  von  September,  November und Dezember 2015.
–    Stellungnahmen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe, Umwelt, zu Lärmbelastungen, Luftschadstoffbelastungen  und  Lichtimmissionen von November und Dezember 2015.
–  Stellungnahme  der  Behörde  für  Umwelt  und  Energie,  Amt  für  Immissionsschutz  und  Betriebe,  zur  Störfallvorsorge  und  zu Lärm-  und  Luftschadstoffbelastungen  von September 2015.
–  Stellungnahme  der  Hamburger  Hochbahn  AG  zu  Erschütterungen  durch  den  U-Bahn-Betrieb  von  September 2015.
– Stellungnahme der Kulturbehörde, Denkmalschutzamt, zum  denkmalpflegerischen  Umgebungsschutz  bezogen  auf die Höhe der geplanten Bebauung von September 2015.

Diese   Unterlagen   können   während   der   öffentlichen  Auslegung eingesehen werden.
Während  der  öffentlichen  Auslegung  können  Stellungnahmen  zu  dem  ausliegenden  Bebauungsplan-Entwurf  bei  der  genannten  Dienststelle  schriftlich  oder  zur  Niederschrift  abgegeben  werden.  Nicht  fristgerecht  abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47  der  Verwaltungsgerichtsordnung  (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht  werden,  die  vom  Antragsteller  im  Rahmen  der  Auslegung  nicht  oder  verspätet  geltend  gemacht  wurden,  aber hätten geltend gemacht werden können.