Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

HafenCityNews und HafenCity-Zeitung arbeiten weitestgehend mit eigenen Bildern
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Unbefugte Bildnutzung im Internet – seien Sie auf der Hut!

Sicherlich kennen Sie das auch: Man sucht ein schönes Bild von einer Sache, die man im Internet verkaufen möchte oder ein Bild für seine eigene Homepage. Große Suchmaschinen bieten hier eine große Hilfe und werfen auf Anfrage jede Menge Bilder aus. Es ist natürlich viel leichter, bereits vorhandene Bilder zu nehmen als eigene anzufertigen; aber dürfen Sie diese Bilder einfach für Ihre Zwecke benutzen? „Nein“ sagt RAin Anja Bähr und erklärt: „Das Internet wird oft irrtümlich als rechtsfreier Raum betrachtet. Selbstverständlich sind Urheber von Lichtbildwerken, Filmwerken etc. geschützt, auch wenn diese bei den Suchmaschinen frei einsehbar sind.“

Dafür können beide Medien auf inzwischen fast 100.00 Bildern aus allen Bereichen zugreifen
Dafür können beide Medien auf inzwischen fast 100.00 Bildern aus allen Bereichen zugreifen
So hatte auch im Fall des OLG Hamburg, Urt. v. 02.09.2009 – 5 U 8/08 die Beklagte Fotos des Klägers für Ihre Website mit Kochrezepten verwendet. Der Kläger hatte der Beklagten bis 2007 sogar explizit die Nutzungsrechte für die Bilder eingeräumt, jedoch verwendete die Beklagte die Bilder über diesen Zeitraum hinaus. Aus diesem Grund entschieden die Richter, dass die Beklagte dem Kläger zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, § 97 Abs. 2 UrhG.

Lediglich bei der Höhe des Schadensersatzes erteilten die Richter dem Kläger aufgrund der besonderen Fallkonstellation eine Abfuhr. Nach herrschender Ansicht berechnet sich der Schadensersatz nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing . Viele Gerichte nehmen zudem einen hundertprozentigen Honoraraufschlag für die Bildnutzung an, wenn der Urheber des Fotos – wie fast immer – nicht genannt wird. Hier orientierte sich das Gericht jedoch an der bereits erteilten Nutzungserlaubnis bis zum Jahr 2007 und ging (ausnahmsweise) von einem weit niedrigeren Schadensersatzanspruch aus.

Für eine Fotonutzung im Internet sehen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing bei standardmäßigen Bedingungen und einer Nutzung bis zu drei Monate eine Vergütung von EUR 150,00 vor, so dass sich der Schadensersatz durch die fehlende Urheberbenennung schnell auf EUR 300,00 beläuft. Es lohnt sich also letztlich doch, sich die Zeit zu nehmen und eigene Bilder zu erstellen.