Nach tödlichem Unfall im Baakenhafen

Das Wasserflugzeug im Hansahafen
Das Wasserflugzeug im Hansahafen
Pilot auf Bewährung verurteilt

Fast zweieinhalb Jahre ist es her, dass das letzte Wasserflugzeug vom Baumwall aus zu den beliebten Rundflügen über Hamburg und den Hamburger Hafen startete. Der Ausgang des allerletzten Fluges ist vielen noch deutlich im Bewusstsein, der letzte Rundflug endete unsanft im Baakenhafen, für die zwei Passagiere tödlich. Jetzt, nach so langer Zeit hat die Gerichtsverhandlung gegen den Piloten des Fluges stattgefunden. Am 22. August startete Nicolaj von W. zu einem Rundflug vom Baumwall aus mit einem Ehepaar aus Ganderkesee. Die Cessna T 206 H war mit einem Hybridfahrgestell ausgerüstet, das sowohl Landungen auf dem Wasser als auch Landungen auf dem Land erlaubt. Für Landungen auf festem Boden werden Räder aus den unter dem Flugzeug angebrachten Schwimmern ausgefahren. Für einen Tankstopp auf dem Flughafen Fuhlsbüttel benutzte der Pilot genau diese Räder. Sieben Minuten nach dem Start landete die Cessna im Baakenhafen und überschlug sich. Das Ehepaar und der Pilot wurden unter Wasser in der Kabine eingeschlossen, der Pilot konnte sich befreien, das Ehepaar ertrank.

Und am Baumwall zu glücklicheren Zeiten
Und am Baumwall zu glücklicheren Zeiten
Der Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) trifft lapidar die Aussage zur eigentlichen Unfallursache: „Nach dem Start von Land wurde das Radfahrwerk nicht eingefahren, was bis zur Landung nicht bemerkt wurde.“ Durch das ausgefahrene Fahrwerk wurde die Maschine abrupt im Wasser abgebremst und überschlug sich. Der Vorwurf beim Landgericht Hamburg: Fahrlässige Tötung. Das Strafmaß: Neun Monate auf Bewährung. Das Gericht hat im Rahmen der Beweisaufnahme einen Sachverständigen, einen sachverständigen Zeugen sowie acht weitere Zeugen zu den Umständen des Unfalls angehört. Nach Durchführung der Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte vor der Wasserlandung hätte erkennen können – und müssen –, dass das Fahrwerk noch ausgefahren war. Damit hat der Angeklagte durch sein fahrlässiges Fehlverhalten den Unfall verursacht, der zum Tode beider Passagiere geführt hat, und war entsprechend wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen.

 

Deutlich zu erkennen das ausgefahrene Fahrwerk
Deutlich zu erkennen das ausgefahrene Fahrwerk
Strafmildernd wurden ihm die näheren Umstände des Unfalls und seine Bemühungen um die Rettung seiner Passagiere ausgelegt. Das Gutachten der BFU und die Sachverständigen zeigten neben der eigentlichen Unfallursache Schwachstellen beim Betrieb des Wasserflugzeuges auf. So merkt der Bericht an, dass es ein Pilot bei der Landung auf dem Wasser nicht einfach habe und er so die vier Kontrollleuchten für das ausgefahrene Fahrwerk übersehen könne. Mit der einen Hand und den Füßen müsse der Pilot das Flugzeug steuern, mit der anderen das Funkgerät für den Funkverkehr mit dem Tower und Schalter bedienen. Eigentlich kein Raum mehr auch noch die nach Meinung der BFU sowieso nicht geeignete Checkliste bei der Landung zu prüfen. Letztlich konnte auch durch die inzwischen beim Wrack des Flugzeuges eingetretene Korrosion nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, ob die Kontrolllampen überhaupt funktionsfähig waren. Da ausgefahrene Fahrwerke eine der häufigsten Ursachen für Unfälle mit Wasserflugzeugen sind, wurden nach dem Unfall und der Untersuchung gleich durch das Luftfahrtunternehmen mehrere Konsequenzen gezogen. So wurden die Checklisten umgestaltet und in Land- und Wasserlandungen unterteilt. Die Piloten müssen heute die Gespräche mit den Gästen einstellen, sobald sie zur Landung ansetzen. Auch werden die Piloten jetzt bei jedem Anflug über Funk gefragt, ob das Fahrwerk in der richtigen Position ist. Dieses Verfahren ist an anderer Stelle, zum Beispiel beim Flugbetrieb in der Bundeswehr, seit 1999 üblich. Ob jemals wieder Wasserflugzeuge im Hamburger Hafen starten werden, darf zu Recht bezweifelt werden.

Im Baakenhafen geschah das Unglück
Im Baakenhafen geschah das Unglück
Gleich zwei Unfälle in wenigen Jahren zeigen das Risiko, das auch für die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung besteht. Szenen wie die aus der Anfangszeit der HafenCity, als es durchaus auch vorgekommen ist, dass das Flugzeug im Grasbrookhafen gestartet und gelandet ist, hatten zwar einen hohen Unterhaltungswert, sind heute nach den Geschehnissen nicht mehr tragbar. Die Station am Baumwall ist so auch an ein Unternehmen vergeben worden, das mit Speed-Booten Touren mit Interessierten elbaufwärts unternimmt. Das Gericht setzte im Übrigen die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, weil es davon ausgeht, dass der Angeklagte auch ohne die Strafvollstreckung bereits durch die Verurteilung hinreichend gewarnt wird, nicht erneut straffällig zu werden. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Wiederholungsgefahr einer vergleichbaren Straftat als sehr gering eingeschätzt werden kann.